Unsere AGBHaus- und Badeordnung

I. Geltungsbereich und Anerkennung
Das Freizeitbad „Sylter Welle” (im Folgenden „Sylter Welle” abgekürzt) steht im Eigentum der Insel Sylt Tourismus-Service GmbH (im Folgenden „ISTS” genannt). Mit der Benutzung der Einrichtungen der „Sylter Welle“ wird die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Haus- und Badeordnung von sämtlichen Besuchern anerkannt.

II. Haus- und Badeordnung
1. Die Haus- und Badeordnung beschreibt die „Spielregeln", nach denen alle, d. h. Besucher und Mitarbeiter der „Sylter Welle”, miteinander umgehen, damit der Aufenthalt für den Besucher möglichst angenehm und erholsam ist.

2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der „Sylter Welle”  Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Sämtliche Einrichtungen der „Sylter Welle” sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für jegliche missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigungen oder Beschädigungen.
4. Der Besucher hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
6. Der Besucher darf die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen sowie den Saunabereich nicht mit Straßenschuhen betreten.
7. Die Badebecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
8. Das Rauchen ist im gesamten Bereich der „Sylter Welle” verboten.
9. Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen aus hygienischen Gründen nicht verzehrt werden.
10. Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) oder aus Porzellan sowie Dosen dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.
11. Das Einspringen in die Becken sowie das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Becken ist nicht gestattet. Die Wasserrutschen dürfen nur auf eigene Gefahr und nach Freigabe durch die Ampelanlage oder das Aufsichtspersonal benutzt werden, da anderenfalls eine erhebliche Unfallgefahr besteht.
12. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Der ISTS wird mit Fundgegenständen nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
13. Die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten oder Fernsehgeräten ist im gesamten Bereich der „Sylter Welle” untersagt. Im textilfreien Bereich ist das Filmen und Fotografieren sowie die Benutzung von Handys untersagt.

III. Hausrecht und Verstöße gegen die Haus- und Badeordnung
1. Das Personal der „Sylter Welle” übt gegenüber jedem Besucher das Hausrecht aus. 
2. Ein Besucher, der gegen die Haus- und Badeordnung verstößt, kann vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Freizeitbades ausgeschlossen werden. Das Personal des Freizeitbades ist berechtigt, den betreffenden Besucher aus der „Sylter Welle” zu verweisen, ohne dass dieser einen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes hat.
3. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen das Aufsichtspersonal und die Betriebsleitung gerne entgegen.

IV. Öffnungszeiten und Zutritt
1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben.
2. Die Betriebsleitung kann jederzeit die Benutzung von Teilen der „Sylter Welle” einschränken.
3. Der Zutritt ist nicht gestattet:

– für Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
– für Personen, die Tiere mit sich führen,
– für Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder einer Hautveränderung leiden, bei der sich zum Beispiel Schuppen oder Schorf bildet,
– für Personen, die die „Sylter Welle“ zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

4. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, sowie Kinder unter 7 Jahren, Blinden und Anfallskranken ist die Benutzung der „Sylter Welle“ nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
5. Der Besucher muss jederzeit im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises in Form eines Transponderarmbands für die in Anspruch genommenen Leistungen sein. 
6. Das Transponderarmband ist während des Aufenthaltes stets gut sichtbar am Handgelenk zu tragen.
7. Jeder Besucher hat beim Eintritt in die „Sylter Welle“ unaufgefordert seine Gästekarte der Insel Sylt vorzuzeigen. Ist der Gast nicht im Besitz einer gültigen Gästekarte, erhebt der ISTS zu dem Eintrittspreis den aktuellen Tageskurabgabesatz.
8. Für bereits gelöste Eintrittsausweise werden Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
9. Der Besucher ist zur Zahlung der entsprechenden Tarifzone bzw. Sonderleistung (z. B. Sauna-Nutzung, Sonnenbänke, Gastronomie) gemäß den jeweils gültigen Tarifen verpflichtet. Die jeweils gültigen Preislisten sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Der Besucher hat die von ihm genutzte Kabine selbst zu verschließen.
11. Im Übrigen hat der Besucher die Aushänge am Eingang der „Sylter Welle” zu beachten. 

V. Haftung
1. Die Besucher benutzen das Bad und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr. 
2. Der ISTS haftet – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen der „Sylter Welle“ abgestellten Fahrzeuge. Für einfache Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.
3. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und / oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt in der Verantwortung des Besuchers, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel / Datenträger sorgfältig aufzubewahren. 
4. Bei Verlust des Transponderarmbands sowie bei Verlust von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln oder von Leihgegenständen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Besucher bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 
5. Der beim Erwerb des Transponderarmbands ausgegebene Eintrittsbeleg ist bis zum Verlassen der „Sylter Welle“ aufzubewahren. Beim Verlust des Transponderarmbands ist der auf dem Transponderarmband bis zur Meldung des Verlusts gebuchte Betrag zuzüglich einer Wiederbeschaffungspauschale in Höhe des Materialwerts zu zahlen. Dem Besucher bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

VI. Besondere Einrichtungen und Ausnahmen
1. Für die sonstigen Einrichtungen der „Sylter Welle” wie Sauna, Bräunungsanlage, Rutschen etc. sind zusätzliche Benutzungsordnungen erlassen, die in den entsprechenden Bereichen aushängen.
2. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen von der Haus- und Badeordnung zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

VII. Sonstiges
1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besucher und dem ISTS gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen erhalten. 

Stand: Juli 2010

Freizeitbad

Mo. bis So.

10 bis 22 Uhr

Frühschwimmen

Di., Do. und Sa.

7 bis 10 Uhr

Damensauna

Mi.

18 bis 22 Uhr

18.04.2013

Sylter Welle feiert ihren 19. Geburtstag und bietet unbegrenzten Aufenthalt in der Bade- und...[weiter]

09.04.2013

Die vielseitige Saunalandschaft des Westerländer Freizeitbades „Sylter Welle“ ist um eine echte...[weiter]

18.02.2013

Gönnen Sie sich nach der angenehmen Wärme des Saunaganges eine wohltuende und entspannende...[weiter]

17.02.2013

Erleben Sie 4 Stunden Badespaß zum Preis von 2*!

Noch bis zum 24. März 2013 genießen Sie vier...[weiter]

17.02.2013

Aufgrund von dringend notwendigen Reparatur- und Malerarbeiten in der Sylter Welle wird der Bereich...[weiter]

Alles für mich

Syltness ist Genuss pur, ein Verwöhnerlebnis für alle Sinne und dabei gleichzeitig ein ganzheitliches Health-Konzept.

Entdecken Sie das Syltness Center

Verschenken Sie Wohlfühlgutscheine